Entgegen dem Beschwerdeführer erscheint es zudem nicht unrealistisch, dass der Beschwerdeführer auch trotz Lohnstagnierung an seiner Stelle bei der ehemaligen Arbeitgeberin geblieben wäre und auch noch im Jahr 2019 dort gearbeitet hätte. Denn auch ohne Lohnerhöhung wäre das Jahresgehalt des Beschwerdeführers bei der ehemaligen Arbeitgeberin im Vergleich zum Tabellenwert als ungelernter Hilfsarbeiter um einiges höher gewesen (Fr. 5'417.00 [BfS, LSE 2018, Monatlicher Bruttolohn {Zentralwert} nach Wirtschaftszweigen, Kompetenzniveau und Geschlecht, Privater Sektor, TA1_tirage_skill_level, Total, Kompetenzniveau 1, Männer] x 106/105.1 [indexiert auf das Jahr 2019;