Dass sich der Beschwerdeführer habe selbstständig machen wollen, belege, dass er vor dem Unfall Karriereambitionen gehegt und nicht beabsichtigt habe, weiterhin zehn Jahre bei praktisch gleichem Lohn als Hilfsarbeiter im gleichen Betrieb zu arbeiten (vgl. Beschwerde S. 4 f.). Würde jedoch auf den Lohn als Hilfsmonteur bei der ehemaligen Arbeitgeberin abgestellt, sei eine mutmassliche Lohnerhöhung von zwei Franken pro Stunde anzunehmen, so dass sich ein Jahreslohn von Fr. 82'097.00 ergeben würde (vgl. Beschwerde S. 7 f.).