Gemäss Treuhänderin der ehemaligen Arbeitgeberin habe keine Lohnentwicklung im Betrieb stattgefunden. Sollte diese Aussage der Tatsache entsprechen, so müsse davon ausgegangen werden, dass der junge und talentierte Beschwerdeführer nicht über fünf Jahre in einem Betrieb verblieben wäre, in welchem er keinen Franken Lohnerhöhung erhalten hätte. Dies umso mehr, als er im Unfallzeitpunkt erst ca. ein Jahr in diesem Betrieb tätig gewesen sei und entsprechend noch die Einstiegsstelle als Hilfsmitarbeiter innegehabt habe (vgl. Beschwerde S. 6).