die geplante Beförderung nachvollziehbar erscheinen (vgl. Beschwerde S. 4, 6 f.). Die positive wirtschaftliche Entwicklung, welche der Beschwerdeführer mit den gesundheitlichen Einschränkungen erreicht habe, würde belegen, dass er ohne gesundheitliche Einschränkungen eine mindestens gleichermassen erfolgreiche Entwicklung erreicht hätte. Es sei daher von einem Valideneinkommen als leitender Fenstermonteur in Höhe von Fr. 85'880.00 auszugehen (vgl. Beschwerde S. 7 f.). Gemäss Treuhänderin der ehemaligen Arbeitgeberin habe keine Lohnentwicklung im Betrieb stattgefunden.