Der Beschwerdeführer bringt diesbezüglich im Wesentlichen vor, es könne gerade bei einem hypothetischen Verlauf der Validenkarriere keine sichere Bestätigung verlangt werden. Die Beschwerdegegnerin überspanne daher die Anforderungen an das notwendige Beweismass. Der Betriebsinhaber der ehemaligen Arbeitgeberin habe verständlich und nachvollziehbar begründet, weshalb der Beschwerdeführer in heutiger Zeit zum leitenden Fenstermonteur befördert worden wäre. Für die Wahrscheinlichkeit einer Beförderung im Familienbetrieb sei entscheidend, ob die Person zur Familie gehöre oder ein Aussenstehender sei. Es sei daher zu berücksichtigen, dass der Beschwerdeführer zur Familie gehöre.