4.2. In der rentenzusprechenden Verfügung vom 14. Januar 2015 ging die Beschwerdegegnerin gestützt auf die Angaben der ehemaligen Arbeitgeberin des Beschwerdeführers für das Jahr 2014 (Rentenbeginn) von einem Valideneinkommen von Fr. 76'134.00 aus. Bei Gegenüberstellung mit dem mutmasslichen Invalideneinkommen (als umgeschulter Logistiker) gestützt auf die LSE von Fr. 63'911.00 ergab sich ein Invaliditätsgrad von 16 % (VB 97; 100 S. 2).