4.2. Die Beschwerdegegnerin holte betreffend den erlittenen Herzinfarkt eine Beurteilung ihres RAD-Arztes Dr. med. I., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, ein. In der Aktennotiz vom 12. April 2022 führte dieser unter Hinweis auf die in einem in der amerikanischen National Library of Medicine erschienen Artikel erwähnten kardialen Marker unter anderem aus, Prof. Dr. med. G. "limitier[e] die Arbeitsfähigkeit [in seinem Bericht vom] 16. Februar 2022 ausschliesslich an den defizitorientierten Symptomen" des Beschwerdeführers (berichtete Gehstrecke in der Ebene von 100 bis 200 Metern) und verknüpfe diese -7-