Zusammenfassend bestünden stabile kardiale Befunde (Beschwerdebeilage [BB] 3). Prof. Dr. med. G. führte im Bericht vom 16. Februar 2022 schliesslich aus, der Beschwerdeführer habe zwar offene Koronararterien, jedoch im Alltag eine Dyspnoe (NYHA II-III). Der Beschwerdeführer habe ihm "über den Kampf mit der Invalidenversicherung erzählt". Er habe einen sehr grossen Vorderwandinfarkt erlitten und sei leider etwas zu spät revaskularisiert worden, so dass ein grosser Herzinfarkt entstanden sei. Der Schaden, der "gesetzt" worden sei, werde sich "kaum erholen". Er (der Arzt) sei froh, wenn es "nicht in absehbarer Zeit in Richtung Herztransplantation" gehe.