2.2.2. Der rentenzusprechenden Verfügung vom 6. August 2019 lagen in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen die Aktenbeurteilungen des RAD zugrunde. In somatischer Hinsicht stützte sich Dr. med. E., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, in seiner Stellungnahme vom 6. März 2019 auf die Schlussfolgerungen des Kreisarztes der Suva, wonach – zusammengefasst – die angestammte Tätigkeit nicht mehr, an die (durch linksseitige Schulterbeschwerden bedingten) somatischen Einschränkungen angepasste Tätigkeiten hingegen ganztags zumutbar seien (vgl. kreisärztliche Beurteilung vom 18. Oktober 2018 [VB 103.8 S. 9 f.]; VB 123 S. 2).