Am 19. Januar 2022 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, er habe bei einem Invaliditätsgrad von 65 % weiterhin Anspruch auf die bisherige Dreiviertelsrente. Es wurde ihm auferlegt, sich einer Psychotherapie zu unterziehen. Nachdem der Hausarzt des Beschwerdeführers der Beschwerdegegnerin am 27. Januar 2022 ein Schreiben eingereicht hatte, wonach der Beschwerdeführer langandauernd zu 100 % arbeitsunfähig sei, erliess die Beschwerdegegnerin am 1. Februar 2022 eine der Mitteilung vom 19. Januar 2022 entsprechende Verfügung. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 1. Februar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 1. März 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: