1.2. Im Rahmen eines im Februar 2020 eingeleiteten Revisionsverfahrens liess die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer durch die Dres. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, und D., Facharzt für Rheumatologie, rheumatologisch-psychiatrisch begutachten (Gutachten vom 17. Februar 2021). Am 26. Oktober 2021 teilte der Sohn des Beschwerdeführers der Beschwerdegegnerin mit, sein Vater habe im Sommer 2021 einen Herzinfarkt erlitten, woraufhin die Beschwerdegegnerin diesbezüglich weitere medizinische Unterlagen einholte. Am 19. Januar 2022 teilte sie dem Beschwerdeführer mit, er habe bei einem Invaliditätsgrad von 65 % weiterhin Anspruch auf die bisherige Dreiviertelsrente.