Urteil des Bundesgerichts 8C_545/2020 vom 4. November 2020 E. 5.1 mit Hinweis). Das von der Beschwerdeführerin gerügte Abstellen auf die Medianlöhne der LSE in ihrem vollen Umfang entspricht der auch nach Veröffentlichung der Ergebnisse der Gutachten und Studien, auf welche sich die Beschwerdeführerin in diesem Zusammenhang beruft, weitergeführten ständigen bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_256/2021 vom 9. März 2022 [publiziert in: BGE 148 V 174]). Vorliegend besteht kein Anlass, von dieser gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichts abzuweichen.