arzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, bei welchem die Beschwerdeführerin eine Zweitmeinung betreffend den ihr damals vorgeschlagenen operativen Eingriff einholte, (lediglich) von "Restschmerzen vor allem bei Belastungssituationen" (vgl. Bericht vom 3. Juli 2020; VB 19 S. 3) bzw. von (erträglichen) "Restschmerzen, die sie über Schulterhöhe spür[e]" (vgl. Bericht vom 31. August 2020; VB 19 S. 1) aus. Diesen (verbleibenden) Einschränkungen trug Dr. med. B. mit dem von ihm definierten Zumutbarkeitsprofil einer leidensangepassten Tätigkeit (vgl. VB 22 S. 4; E. 3.2. hiervor) durchaus Rechnung.