BB] 3) vermögen an der Vollständigkeit und Schlüssigkeit der Aktenbeurteilung von RAD-Arzt Dr. med. B. keine auch nur geringen Zweifel zu begründen: Soweit die genannte Ärztin die Beschwerdeführerin in einer Tätigkeit ohne Heben und Tragen jeglicher Gewichte, ohne Arbeiten über Schulterhöhe und ohne dauernde repetitive Bewegungen in den Schultern lediglich noch zu max. 50 % arbeitsfähig erachtete und den andauernden Ruheschmerz "als solches […] schon [als] ermüdend" bezeichnete (vgl. VB 41 S. 13 f.), gilt es einerseits zu beachten, dass die Einschätzung der Allgemeininternistin Dr. med. E. die in den Fachbereich des Facharztes für Orthopädische Chirurgie und