"1. Die angefochtene Verfügung vom 26.01.2022 sei aufzuheben und der Beschwerdeführerin seien die gesetzlich geschuldeten Leistungen, insbesondere eine Rente sowie berufliche Massnahmen, zuzusprechen. 2. Eventualiter sei die Sache zur ordnungsgemässen Abklärung des Sachverhalts an die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdegegnerin. Prozessuales Begehren: Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete sei zu ihrem unentgeltlichen Rechtsvertreter zu ernennen."