1. Die 1969 geborene Beschwerdeführerin, zuletzt in einem Vollzeitpensum als Betriebsmitarbeiterin tätig, meldete sich am 12. Mai 2020 wegen Schulterbeschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin verschiedene Abklärungen in medizinischer und erwerblicher Hinsicht; insbesondere holte sie Berichte der behandelnden Ärzte ein und legte die Akten dem Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) zur Stellungnahme vor. Mit Verfügung vom 26. Januar 2022 verneinte sie – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin.