rin sei es denkbar, ihr unter Einhaltung des beschriebenen Belastungsprofils eine 80%ige Arbeitsfähigkeit in angepasster Tätigkeit zuzumuten. Beim weiteren Persistieren der Konzentrationsdefizite und der Schmerzen sei konform mit der behandelnden Psychiaterin davon auszugehen, dass die Tätigkeit als Filialleiterin unrealistisch sei (VB 192 S. 1 ff.).