2.3. Am 25. Mai 2021 nahm RAD-Arzt Dr. med. B. zu den Einwänden der Beschwerdeführerin vom 29. April 2021 (VB 181) Stellung und empfahl, Rückfragen bezüglich der psychiatrischen Beurteilung an die ZIMB-Gutachter zu stellen (vgl. VB 185 S. 4). Am 22. Dezember 2021 nahmen die ZIMB-Gutachter Stellung und führten aus, ausgehend von den vorhandenen Ressourcen der Beschwerdeführe- -6-