2.2. RAD-Arzt Dr. med. B., Facharzt für Physikalische Medizin und Rehabilitation, äusserte sich mit Stellungnahme vom 17. Februar 2021 zum ZIMB- Gutachten und hielt fest, es könnten keine relevanten Inkonsistenzen gefunden werden. Bezüglich der Zeit von 2014 bis Ende 2016 könne das Gutachten "zeitfern wenig beitragen". Es werde zwar die aktuelle Arbeitsunfähigkeit angestammt und angepasst auch für diesen Zeitabschnitt festgesetzt, gleichzeitig werde aber global eine 100%ige Arbeitsunfähigkeit für die Zeit der diversen stationären Behandlungen und die zugehörige Rehabilitation angegeben, was relativ viel Ermessensspielraum gebe.