funktionellen Einschränkungen bestehe bei einer ganztägigen Anwesenheit eine Leistungseinbusse von 50 % aufgrund der Notwendigkeit häufigerer kurzer Arbeitsunterbrechungen und Positionswechsel, sodass bezogen auf ein 100 % Pensum eine maximale Leistungsfähigkeit von 50 % resultiere. In einer leichten, optimal adaptierten Tätigkeit unter Beachtung von Schonkriterien für die linke, adominante Hand bestehe aus interdisziplinärer Sicht eine zumutbare Restarbeitsfähigkeit von 80 % (VB 174.2 S. 15 f.).