2. 2.1. Die Beschwerdegegnerin stützte sich in der angefochtenen Verfügung (VB 196) in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf das ZIMB-Gutach- ten vom 3. Januar 2021 (VB 174.2), welches eine psychiatrische, eine neurologische, eine orthopädische und eine internistische Beurteilung vereint. Darin wurden interdisziplinär die nachfolgenden Diagnosen gestellt (VB 174.2 S. 11 f.):