Beurteilung ausgeklammert bleiben (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 9C_453/2020 vom 20. November 2020 E. 3.1 mit Hinweisen). Zu prüfen ist daher, ob die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 25. Januar 2022 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 196) zu Recht für den Zeitraum vom 1. Februar 2015 bis 31. März 2017 eine ganze Rente zugesprochen und darüber hinaus einen Rentenanspruch verneint hat.