2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 21. April 2022 wurde die berufliche Vorsorgeeinrichtung der Beschwerdeführerin im Verfahren beigeladen und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Diese verzichtete mit Eingabe vom 3. Mai 2022 auf eine Stellungnahme. 2.5. Mit Eingabe vom 2. Juni 2022 reichte die Beschwerdeführerin einen weiteren medizinischen Bericht ein.