Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin den ZIMB-Gutachtern auf Empfehlung des RAD Ergänzungsfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2021 beantworteten. Nach erneuter Rücksprache mit dem RAD hielt sie mit Verfügung vom 25. Januar 2022 an ihrem Vorbescheid fest. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 25. Januar 2022 erhob die Beschwerdeführerin am 28. Februar 2022 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: -3-