1.3. Daraufhin liess die Beschwerdegegnerin die Beschwerdeführerin polydisziplinär begutachten (Gutachten der Zentrum für Interdisziplinäre Medizinische Begutachtungen AG, Schwyz [ZIMB], vom 3. Januar 2021). Mit Vorbescheid vom 12. März 2021 stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin die Zusprache einer befristeten ganzen Rente für die Zeit vom 1. Februar 2015 bis 31. März 2017 in Aussicht und verneinte einen darüberhinausgehenden Rentenanspruch. Nachdem die Beschwerdeführerin dagegen Einwände erhoben hatte, stellte die Beschwerdegegnerin den ZIMB-Gutachtern auf Empfehlung des RAD Ergänzungsfragen, welche diese mit Stellungnahme vom 22. Dezember 2021 beantworteten.