Diese tätigte entsprechende Abklärungen und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 2. November 2018 eine befristete ganze Rente für die Zeit vom 1. Februar 2015 bis 30. September 2017 zu. In teilweiser Gutheissung der dagegen erhobenen Beschwerde hob das Versicherungsgericht die Verfügung mit Urteil VBE.2018.936 vom 6. September 2019 auf und wies die Sache zur weiteren Abklärung des medizinischen Sachverhalts und zur anschliessenden Neuverfügung an die Beschwerdegegnerin zurück.