1. 1.1. Die 1985 geborene, zuletzt als Filialleiterin im Detailhandel tätig gewesene Beschwerdeführerin meldete sich am 2. Juni 2014 aufgrund unfallbedingter Beschwerden nach einem Sturz beim Schlittschuhlaufen mit Verletzung des linken Handgelenks am 1. Januar 2013 bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Diese tätigte entsprechende Abklärungen und sprach der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 2. November 2018 eine befristete ganze Rente für die Zeit vom 1. Februar 2015 bis 30. September 2017 zu.