3. Gemäss Angaben der C. im zuhanden der Arbeitslosenkasse ausgefüllten Formular vom 2. Dezember 2021 war dem Beschwerdeführer "per sofort" eine temporäre Beschäftigung mit Aussicht auf eine Festanstellung nach ca. acht bis zwölf Monaten angeboten worden; dies bei einem Bruttolohn von Fr. 25.00 pro Stunde und einem Pensum von 100 %. Der Beschwerdeführer habe dieses Angebot am 18. November 2021 abgelehnt, da ihm der Lohn zu tief gewesen sei (VB 64 f.). Ausweislich der Akten hat der Beschwerdeführer dies gegenüber dem Berater des zuständigen Regionalen -4-