Auch betreffend die Anzahl Dienstjahre ist schon mit Blick auf das niedrige Anforderungsprofil im Kompetenzniveau 1 kein leidensbedingter Abzug gerechtfertigt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 9C_874/2014 vom 2. September 2015 E. 3.3.2 mit Hinweisen); zudem war der Beschwerdeführer im Zeitpunkt des Unfalls erst seit rund zweieinhalb Monaten als Betriebsmitarbeiter Bäckerei tätig (vgl. VB 2; VB 97 S. 14). Ob unter dem Aspekt "Nationalität/Aufenthaltskategorie" mit Blick auf die Aufenthaltsbewilligung B des Beschwerdeführers, die statistisch gesehen zu einer Lohneinbusse führt (vgl. LSE 2018, Tabelle T12_b, Männer ohne Kaderfunktion, Aufenthalter/innen [Kat.