von einer begrenzten Auswahl an Verweisungstätigkeiten keine Rede sein, nachdem praxisgemäss der Tabellenlohn im Kompetenzniveau 1 der TA1 bereits eine Vielzahl von leichten Tätigkeiten umfasst (Urteil des Bundesgerichts 8C_112/2020 vom 13. Mai 2020 E. 7.3).