Urteil 8C_256/2021 vom 9. März 2022 infolge des Grundsatzes der Einheitlichkeit des Invaliditätsbegriffs auch für den Bereich der Unfallversicherung. Die Beschwerdegegnerin hat hinsichtlich des Invalideneinkommens somit zu Recht auf die Medianwerte der LSE abgestellt.