Handbeschwerden in verschiedener Hinsicht funktionell beeinträchtigt, in einer dieser Behinderung angepassten Tätigkeit aber zeitlich uneingeschränkt arbeitsfähig sei (VB 97 S. 27; S. 29). Diese Schätzung steht im Einklang mit derjenigen des behandelnden Arztes Dr. med. D., Facharzt für Handchirurgie und Plastische, Rekonstruktive und Ästhetische Chirurgie, der in seinem Arztbericht vom 28. Januar 2020 betreffend die Arbeitsfähigkeit in einer angepassten Tätigkeit lediglich insofern Einschränkungen attestierte, als der Beschwerdeführer mit dem rechten Handgelenk nur noch leichte Tätigkeiten bis ca. 5 kg auszuführen in der Lage sei (VB 86 S. 2).