Langfristig sei "sogar als Folge der nachgewiesenen Instabilität mit einer zunehmenden Arthrose zu rechnen". Unter Einhaltung eines angemessenen Belastungsprofils sei eine Wiedereingliederung in den Arbeitsprozess mit einem "100%igen zeitlichen Pensum" zumutbar (VB 97 S. 24). Zumutbar seien folgende Tätigkeiten (VB 97 S. 27):