4. Unter o/e Kostenfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte er folgende Prozessualbegehren: "1. Es seien die vorinstanzlichen Akten beizuziehen. 2. Es sei dem Beschwerdeführer ein Replikrecht einzuräumen." -3- 2.2. Mit Vernehmlassung vom 30. März 2022 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: