Mit Verfügung vom 16. November 2020 stellte sie, nach Durchführung einer handchirurgischen Begutachtung durch Dr. med. C., Facharzt für Chirurgie und für Handchirurgie (Gutachten vom 12. März 2020), sowie Einholung einer ergänzenden gutachterlichen Stellungnahme vom 2. Oktober 2020, die vorübergehenden Leistungen per 1. Juli 2020 ein, verneinte einen Anspruch auf eine Invalidenrente und sprach dem Beschwerdeführer eine Integritätsentschädigung basierend auf einer Integritätseinbusse von 8 % zu. Die gegen diese Verfügung erhobene Einsprache wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 3. Februar 2022 ab.