Wie in der Rechtsprechung mehrmals betont wurde, ist dieser Ausschluss absolut zu verstehen. Es ist somit nicht möglich, den betroffenen Personen unter bestimmten Voraussetzungen im Einzelfall Leistungen zu gewähren (Urteil des Bundesgerichts 8C_146/2020 vom 17. April 2020 E. 3 mit Hinweisen).