2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 28. Januar 2022 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Februar 2022 Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung Nr. 9604/2021/IE vom 22. November 2021 sowie der Einspracheentscheid vom 28. Januar 2022 seien aufzuheben. 2. Der Antrag auf Insolvenzentschädigung vom 17. November 2021 sei gutzuheissen. - unter Kosten- und Entschädigungsfolge -" 2.2. Die Beschwerdegegnerin beantragte mit Vernehmlassung vom 2. März 2022 die Abweisung der Beschwerde. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: