Gegenstand Beschwerdeverfahren betreffend AVIG (Einspracheentscheid vom 28. Januar 2022) -2- Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 17. November 2021 bei der Beschwerdegegnerin Antrag auf Insolvenzentschädigung für ausstehende Lohnforderungen für den Zeitraum vom 1. November 2020 bis 3. Dezember 2020 gegenüber der B. AG. Die Beschwerdegegnerin verneinte einen entsprechenden Anspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 22. November 2021. Dessen dagegen erhobene Einsprache wies sie mit Einspracheentscheid vom 28. Januar 2022 ab.