Das Informationsmodul steht sodann in mehreren Sprachen – unter anderem auch in Englisch – zur Verfügung (vgl. www.ag-elearning.ch; zuletzt besucht am 21. Juni 2022). Der RAV-Berater konnte demnach nicht davon ausgehen, dass die Teilnahme am Informationsmodul an den Sprachkenntnissen des Beschwerdeführers scheitern würde. Schliesslich machte der Beschwerdeführer auch erst im Einspracheverfahren geltend, es sei ihm aufgrund seiner geringen Deutschkenntnisse nicht möglich gewesen, dieses zu absolvieren (vgl. VB 34).