Die Beschwerde ist deshalb gutzuheissen und der Beschwerdeführer per 10. Januar 2022 von der Liste der säumigen Versicherten zu löschen. Eine allfällige Eintragung des Beschwerdeführers in die Liste der säumigen Versicherten gestützt auf die Meldung der Atupri Gesundheitsversicherung in der Betreibung Nr. aaa des Betreibungsamts I. kann erst erfolgen, nachdem das gesetzlich vorgesehene Verfahren durchgeführt worden ist.