Botschaft KVGG), führte der Regierungsrat aus: "Bedenkt man, dass die Zahlungsfrist nach Erhalt des Zahlungsbefehls 20 Tage dauert, so haben die betroffenen Versicherten mit der Frist von 30 Tagen genügend Zeit, mit einer sofortigen Zahlung nicht nur die Betreibung zu stoppen, sondern auch den Eintrag auf der Liste abzuwenden. Zahlt die Person nicht, so erfolgt der Eintrag auf der Liste säumiger Versicherter kurz nach der Möglichkeit für die Krankenversicherer, ein Fortsetzungsbegehren zu stellen."