Arbeitsverhältnis wurde aus gesundheitlichen Gründen aufgelöst (VB 4). Gemäss dem von der Beschwerdeführerin ins Recht gelegten Artikel der Aargauer Zeitung vom tt.mm. 2015 schloss die F. AG den Standort in Q. im Jahr 2015 aufgrund des "...-Skandals" (BB 4). Mit überwiegender Wahrscheinlichkeit (vgl. BGE 146 V 51 E. 5.1 S. 56) ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin auch im Gesundheitsfall nicht mehr bei der ehemaligen Arbeitgeberin arbeiten würde.