D. diese, indem sie – im Vergleich zum ABI-Gutachten (vgl. VB 91.2 S. 20) – explizit zusätzliche qualitative Einschränkungen definierte (VB 187.5 S. 39). Dr. med. D. hielt weiter fest, die Beschwerdeführerin habe auch in einer adaptierten Tätigkeit einen erhöhten Pausenbedarf, da sich unter anderem die Schmerzen im Nacken- und Schulterbereich gegenseitig verstärken würden und zudem Beschwerden an verschiedenen Körperstellen vorhanden seien. Insgesamt habe sich die Arbeitsfähigkeit der Beschwerdeführerin im Vergleich zur letzten polydisziplinären Begutachtung durch das ABI nicht verändert (VB 187.5 S. 39).