In der interdisziplinären Gesamtbeurteilung führten die Gutachter bezüglich der funktionellen Auswirkungen der Befunde/Diagnosen aus, infolge der Nacken- /Schulterschmerzen sollten Überkopfarbeiten vermieden werden. Ebenfalls sollten schwere und mittelschwere körperliche Tätigkeiten vermieden werden. Aufgrund der beidseitigen Lumboischialgie sollten nur rückenadaptierte Tätigkeiten durchgeführt werden. Das Achsenskelett der Beschwerdeführerin sei minderbelastbar, ebenso die Hände, Füsse, Schultern und Kniegelenke (VB 187.1 S. 12).