1.2. Am 1. November 2016 meldete sich die Beschwerdeführerin erneut zum Leistungsbezug an. Die Beschwerdegegnerin traf Abklärungen in erwerblicher und medizinischer Hinsicht und liess die Beschwerdeführerin polydisziplinär durch das BEGAZ Begutachtungszentrum, Binningen, begutachten. Gestützt auf das am 28. Mai 2020 erstattete Gutachten verneinte die Beschwerdegegnerin – nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren – mit Verfügung vom 17. Januar 2022 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Am 18. Februar 2022 erhob die Beschwerdeführerin dagegen fristgerecht Beschwerde und beantragte Folgendes: "1. Die Verfügung vom 17.1.2022 sei aufzuheben.