Diese Beurteilung wurde Dr. med. D. in der Folge nicht mehr zur Stellungnahme vorgelegt. Aufgrund der geschilderten Gegebenheiten bestehen erhebliche Zweifel an der Aktenbeurteilung von Dr. med. D., die nach dem Gesagten sowohl in sich widersprüchlich ist als auch im Widerspruch zur Beurteilung der Radiologin Dr. med. E. einerseits und – insbesondere – zur orthopädischchirurgischen Einschätzung von Dr. med. F. andererseits steht, weshalb nicht darauf abgestellt werden kann. Anzumerken ist, dass Dr. med. D. auch nicht begründete, weshalb der status quo sine per 7. Oktober 2021 erreicht gewesen sei.