licherweise" auf das Ereignis vom 28. März 2021 zurückzuführen und wäre auch ohne den fraglichen Unfall bereits zu diesem Zeitpunkt notwendig geworden. Auf die Frage nach dem Bestehen eines Vorzustandes bzw. dem "Dahinfallen der Kausalität" hielt er fest, bei den – auf die Frage nach dem natürlichen Kausalzusammenhang unter Berufung auf den MRI-Befund noch für traumatischer Genese erachteten – bildgebend nachgewiesenen Veränderungen am Knie (Chondropathie, Meniskusläsion) handle es sich um degenerative Befunde. Dazu führte er unter anderem aus, im MRI vom 7. Oktober 2021 seien keine Hinweise auf ein Knochenmarködem vorhanden gewesen.