Die vollständige Beschwerdefreiheit, die vor dem Unfall bestanden habe, hätte bei der (mittels MRT gesicherten) Diagnose einer Komplexverletzung des medialen Meniskus nicht vorliegen können. Es sei trotz des Alters von 58 Jahren von einer frischen Traumatisierung auszugehen, "insbesondere da es sich um einen gut beschriebenen Unfallmechanismus […] hand[le]" (VB 20).