3. Die Beschwerdegegnerin stützte sich im angefochtenen Einspracheentscheid in medizinischer Hinsicht im Wesentlichen auf die Aktenbeurteilung ihres beratenden Arztes Dr. med. D., Facharzt für Orthopädische Chirurgie und Traumatologie des Bewegungsapparates, vom 18. November 2021. Diagnostisch ging dieser von einer Distorsion des rechten Kniegelenks aus. Ferner hielt er fest, die erhobenen Befunde/Diagnosen stünden mit dem Unfall vom 28. März 2021 mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in einem natürlichen Kausalzusammenhang. Ein MRI des rechten Kniegelenks vom 7. Oktober 2021 habe eine komplexe Läsion des medialen Meniskus im -5-