Mit Schreiben vom 9. Juni 2020 an die Gemeindeverwaltung Eiken (Steueramt) führte der Beschwerdeführer zudem aus, dass er seit dem 1. April 2018 arbeitslos sei, weswegen er 2018 und 2019 keinen Verdienst gehabt habe (VB 141). Für das Jahr 2019 bestätigte der Beschwerdeführer am 20. Mai 2020 zuhanden der SVA, dass bei der B. kein Personal beschäftigt gewesen sei und auch im Folgejahr weiterhin kein Personal beschäftigt werden würde (VB 227 f.). Im Auszug aus dem individuellen Konto des Beschwerdeführers wird ebenfalls kein Einkommen für das Jahr 2019 aufgeführt (VB 115).